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Entlastungsbetrag einfach erklärt

Der Entlastungsbetrag ist ein Budget der Pflegekasse für Hilfe im Alltag. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, darf jeden Monat bis zu 131 Euro dafür nutzen.

Stand: November 2026. Grundlage ist § 45b SGB XI.

Wofür gibt es den Entlastungsbetrag?

Das Budget ist für Leistungen in Ihrem Haushalt und im Alltag da. Es soll Sie und Ihre Angehörigen entlasten. Zum Beispiel beim:

Wichtig: Der Anbieter muss anerkannt sein. Hausbienchen in Bochum ist anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Hausbienchen bietet keine Pflege an, sondern Hilfe im Alltag.

Wer hat dieses Budget?

Alle Menschen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause leben. Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie die vollen 131 Euro im Monat.

Wie viel Budget ist das im Jahr?

12 Monate mal 131 Euro sind 1.572 Euro im Jahr.

Das Budget sammelt sich an. Nutzen Sie es einen Monat nicht, bleibt es da. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Danach ist es weg.

Stundenrechner: Wie lange reicht Ihr Budget?

Stellen Sie unten alles ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort das Ergebnis. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

So viel Budget haben Sie heute ungefähr:

In Bochum kostet eine Stunde 35 Euro, die Anfahrt 1 Euro pro Kilometer. Das ist eine Schätzung. Wie viel Budget Sie genau haben, weiß Ihre Pflegekasse.

Wie läuft das ab?

  1. Sie brauchen einen Pflegegrad. Den beantragen Sie bei der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen des Formulars.
  2. Haben Sie den Pflegegrad, kommen wir ins Spiel. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus.
  3. Wir lernen uns kennen und besprechen, wobei Sie Hilfe brauchen.
  4. Wir helfen Ihnen im Alltag.

Wer bekommt die Rechnung?

Mit Abtretungserklärung

Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Dann dürfen wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Rechnung geht an die Kasse, nicht an Sie.

Ohne Abtretungserklärung

Sie gehen in Vorkasse und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Die Kasse zahlt Ihnen das Geld dann zurück.

Häufige Fragen

Wird mir das Geld ausgezahlt?

Nein. Das Budget dürfen Sie nur für Hilfe im Alltag nutzen. Haben Sie eine Rechnung selbst bezahlt, erstattet die Pflegekasse Ihnen diese Kosten.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Sie brauchen einen Pflegegrad. Einen eigenen Antrag für den Entlastungsbetrag brauchen Sie in der Regel nicht.

Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?

Dann zahlen Sie den Rest selbst. Aber keine Sorge: Unser Rechner sagt uns früh Bescheid, bevor Ihr Budget zu Ende geht. Dann planen wir zusammen weniger Stunden, oder wir sagen Ihnen vorher, was Sie selbst zahlen.

Bekomme ich trotzdem mein Pflegegeld?

Ja. Das Budget ist extra. Ihr Pflegegeld wird dadurch nicht weniger.

Wie sehe ich, wie viel Budget ich noch habe?

Fragen Sie Ihre Pflegekasse, sie kann es Ihnen sagen. Wenn wir für Sie arbeiten, behalten wir es auch im Blick.

Darf ich auch einen Nachbarn damit bezahlen?

In NRW geht das nur unter bestimmten Regeln. Die Person darf nicht eng mit Ihnen verwandt sein und nicht bei Ihnen wohnen. Sie braucht eine Schulung und muss bei der Pflegekasse gemeldet sein. Fragen Sie am besten vorher Ihre Pflegekasse.

Kann ich die Abtretungserklärung wieder beenden?

Ja, jederzeit. Eine Kopie bekommen Sie, wenn Sie möchten.

Darf man vom Entlastungsbetrag Pflege bezahlen?

Der Betrag ist für Hilfe im Alltag gedacht, zum Beispiel für Haushalt, Einkaufen und Begleitung. Hausbienchen hilft im Alltag und bietet keine Pflege an.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir rufen Sie zurück und erklären Ihnen alles.

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