Ihre Fragen, einfach beantwortet
Hier finden Sie Antworten rund um Seniorenbetreuung, Hilfe im Haushalt und das Budget von der Pflegekasse.
- Was ist das?
- Was wir machen
- Geld und Pflegekasse
- Pflegegrad
- So läuft es
- Für Angehörige
- Wo wir helfen
Seniorenbetreuung und Seniorenhilfe
Was ist Seniorenbetreuung?
Jemand kommt zu Ihnen nach Hause und hilft im Alltag. Beim Einkaufen, im Haushalt, beim Arzt. Oder einfach zum Reden. Pflege gehört nicht dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Seniorenbetreuung und Seniorenhilfe?
Fast keiner. Beides heißt: Wir helfen älteren Menschen im Alltag. Wir sagen lieber Seniorenhilfe. Denn Sie bleiben der Chef in Ihrem Zuhause, wir helfen nur mit.
Was ist Alltagshilfe?
Hilfe bei den Dingen, die jeden Tag anfallen. Einkaufen, Wäsche waschen, staubsaugen, wischen. Also alles, was allein langsam schwer wird.
Was ist Alltagsbegleitung?
Wir gehen mit Ihnen mit. Zum Arzt, zu Ämtern, zum Einkaufen oder einfach eine Runde spazieren. Sie sind nicht allein unterwegs.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?
Pflege ist alles am Körper: waschen, anziehen, Medikamente, Verbände. Das macht ein Pflegedienst. Betreuung ist Hilfe im Alltag. Das machen wir.
Für wen ist Seniorenbetreuung?
Für Menschen, die zu Hause wohnen und ein bisschen Hilfe brauchen. Das Alter ist egal. Wichtig ist, ob Sie einen Pflegegrad haben. Dann zahlt die Pflegekasse mit.
Ist das eine 24-Stunden-Betreuung?
Nein. Wir kommen stundenweise, zum Beispiel einmal in der Woche für zwei Stunden. Wir wohnen nicht bei Ihnen.
Sind Sie eine Putzhilfe?
Auch, aber nicht nur. Wir saugen, wischen und waschen die Wäsche. Dabei reden wir mit Ihnen, gehen mit raus und haben ein Auge darauf, dass es Ihnen gut geht. Das kann eine normale Putzhilfe nicht.
Ist das eine Haushaltshilfe für Senioren?
Ja. Hilfe im Haushalt ist ein großer Teil unserer Arbeit. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse dafür.
Ist das Nachbarschaftshilfe?
Nein. Nachbarschaftshilfe machen Privatleute. Wir sind ein anerkannter Betrieb mit geschulten Helferinnen und Versicherung.
Was wir für Sie machen
Was machen Sie genau?
Einkaufen, staubsaugen, wischen, Wäsche waschen, beim Kochen helfen, zum Arzt oder zu Ämtern begleiten, spazieren gehen, mit dem Hund raus. Und einfach Zeit zusammen verbringen.
Kaufen Sie für mich ein?
Ja. Mit Ihnen zusammen oder allein mit Ihrem Einkaufszettel. Wie es Ihnen lieber ist.
Begleiten Sie mich zum Arzt?
Ja. Auch zu Ämtern. Wenn Sie möchten, fahren wir Sie mit dem Auto.
Kochen Sie für mich?
Wir helfen Ihnen beim Kochen. Viele kochen gern noch selbst, nur nicht mehr allein.
Gehen Sie mit meinem Hund raus?
Ja, machen wir.
Leisten Sie mir auch einfach Gesellschaft?
Ja. Reden, Karten spielen, Zeitung vorlesen, Fotos anschauen, spazieren gehen. Das gehört genauso dazu wie der Haushalt.
Helfen Sie beim Duschen oder Waschen?
Nein. Das ist Körperpflege, also Pflege. Dafür gibt es Pflegedienste. Wir helfen Ihnen gern, einen guten zu finden.
Geben Sie Medikamente oder setzen Spritzen?
Nein. Auch das ist Pflege und gehört zum Pflegedienst.
Helfen Sie auch Menschen mit Demenz?
Ja. Gerade bei Demenz tut eine feste, vertraute Person gut.
Helfen Sie auch Menschen, die allein leben?
Ja, sehr gern. Für viele ist der Besuch vom Bienchen ein fester Termin in der Woche, auf den sie sich freuen.
Ich brauche etwas, das hier nicht steht. Geht das?
Fragen Sie uns einfach. Vieles geht, wenn es keine Pflege ist.
Geld und Pflegekasse
Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein Budget von 131 Euro im Monat von der Pflegekasse. Damit bezahlen Sie Hilfe im Alltag. Jeder mit Pflegegrad bekommt es, wenn er zu Hause wohnt.
Was sind Entlastungsleistungen?
So heißt die Hilfe, die Sie mit dem Entlastungsbetrag bezahlen. Zum Beispiel unsere Hilfe im Haushalt und im Alltag.
Gibt es den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Pflegegrad 1 reicht schon. Bei Pflegegrad 1 bis 5 sind es immer 131 Euro im Monat.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Nein. Haben Sie einen Pflegegrad, steht Ihnen das Budget zu.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?
Nein. Sie brauchen nur einen Pflegegrad.
Bekomme ich das Geld ausgezahlt?
Nein. Es gibt zwei Wege: Mit einer Abtretungserklärung schicken wir die Rechnung direkt an Ihre Pflegekasse. Ohne zahlen Sie zuerst selbst, und die Kasse gibt Ihnen das Geld zurück.
Was ist eine Abtretungserklärung?
Ein Blatt Papier. Damit erlauben Sie uns, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nichts vorstrecken. Beenden können Sie sie jederzeit.
Wie viele Stunden bekomme ich für 131 Euro?
Bei uns kostet eine Stunde 35 Euro, dazu kommt die Anfahrt mit 1 Euro pro Kilometer. Das sind etwa 3 Stunden im Monat. Genau rechnen können Sie mit unserem Stundenrechner.
Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze?
Es verfällt nicht sofort. Sie können es noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen.
Wird mein Pflegegeld dadurch weniger?
Nein. Der Entlastungsbetrag kommt extra dazu.
Was ist Verhinderungspflege?
Geld von der Pflegekasse für Zeiten, in denen Ihre Angehörigen nicht helfen können, zum Beispiel im Urlaub. Das gibt es ab Pflegegrad 2. Fragen Sie uns, ob es bei Ihnen passt.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Dann zahlen Sie den Rest selbst. Wir sagen Ihnen aber vorher Bescheid. Dann planen wir zusammen weniger Stunden, oder Sie wissen genau, was auf Sie zukommt.
Was kostet die Hilfe ohne Pflegegrad?
Dann zahlen Sie selbst: 35 Euro die Stunde plus Anfahrt. Oft lohnt es sich aber, einen Pflegegrad zu beantragen. Wir helfen Ihnen dabei.
Gilt das auch bei privater Pflegeversicherung?
Ja. Auch Privatversicherte bekommen den Entlastungsbetrag. Meist zahlen Sie die Rechnung und reichen sie dann bei Ihrer Versicherung ein.
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Manchmal, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, mit Bescheinigung vom Arzt. Das ist etwas anderes als der Entlastungsbetrag. Fragen Sie dafür Ihre Krankenkasse.
Pflegegrad
Was ist ein Pflegegrad?
Er zeigt, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen. Es gibt Pflegegrad 1 bis 5. Je höher, desto mehr Hilfe bekommen Sie von der Pflegekasse.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an. Sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Sagen Sie: „Ich möchte einen Pflegegrad beantragen.“ Dann kommt jemand vom Medizinischen Dienst zu Ihnen nach Hause. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Ab wann gilt mein Pflegegrad?
Bekommen Sie den Pflegegrad, gilt er ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Ein Beispiel: Antrag am 25. März, dann gilt der Pflegegrad ab dem 1. März.
Was sage ich beim Besuch vom Medizinischen Dienst?
Sagen Sie ehrlich, was nicht mehr gut klappt. Viele zeigen sich an dem Tag von ihrer besten Seite. Das ist verständlich, aber dann gibt es oft keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad. Am besten ist ein Angehöriger dabei.
Es geht mir schlechter. Bekomme ich einen höheren Pflegegrad?
Das kann sein. Stellen Sie bei der Pflegekasse einen neuen Antrag, genau wie beim ersten Mal.
So läuft es bei Hausbienchen
Wie fange ich an?
Rufen Sie uns an oder fragen Sie kostenlos an. Wir besprechen, was Sie brauchen. Danach kommt Ihr Bienchen.
Wann kann es losgehen?
Wenn alles passt, ist Ihr Bienchen in einer Woche da.
Kommt immer dieselbe Helferin?
Ja. Sie haben eine feste Helferin. Ist sie krank oder im Urlaub, kommt eine Vertretung.
Kann ich die Helferin wechseln?
Ja. Wenn die Chemie nicht passt, dann passt sie eben nicht. Sagen Sie uns einfach Bescheid.
Wie oft kommen Sie?
So oft Sie möchten. Zum Beispiel einmal in der Woche oder alle zwei Wochen.
Wie lange dauert ein Termin?
Mindestens eine Stunde.
Brauche ich einen Vertrag?
Ein Vertrag schützt beide Seiten. Es geht aber auch ohne, wenn Sie eine Abtretungserklärung haben.
Wie kann ich kündigen?
Schriftlich oder mündlich. Wenn man nicht zusammenpasst, dann passt man eben nicht.
Wie sage ich einen Termin ab?
Rufen Sie uns einfach an.
Wer macht den Papierkram?
Das machen wir. Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab.
Sind Sie versichert?
Ja. Bis jetzt ging nur eine Vase kaputt.
Sind Sie anerkannt?
Ja. Wir sind bei der Pflegekasse anerkannt. Prüfen können Sie das selbst auf angebotsfinder.nrw.de.
Wann kann ich Sie anrufen?
Jeden Tag von 8 bis 18 Uhr unter 0234 544 66 444.
Für Angehörige
Kann ich für meine Eltern anfragen?
Ja, gern.
Müssen Angehörige bei den Terminen dabei sein?
Nein.
Ich wohne weit weg. Können Sie nach meiner Mutter schauen?
Ja. Wir kommen regelmäßig, und Sie können uns jederzeit anrufen. Fällt uns etwas auf, sagen wir Ihnen Bescheid, wenn Ihre Mutter einverstanden ist.
Mein Vater will keine Hilfe. Was kann ich tun?
Das kennen wir gut. Fangen Sie klein an, zum Beispiel nur mit dem Einkaufen. Sagen Sie lieber „Hilfe“ statt „Betreuung“. Nach ein paar Besuchen freuen sich die meisten auf ihr Bienchen.
Entlastet das auch mich?
Ja. Dafür ist der Entlastungsbetrag auch da. Sie haben mehr Zeit für sich und wissen, dass jemand da ist.
Wo wir helfen
In welchen Städten helfen Sie?
In Bochum und Umgebung: Dortmund, Herne, Castrop-Rauxel, Recklinghausen und Witten.
Kommen Sie in alle Stadtteile von Bochum?
Ja. Von Wattenscheid bis Langendreer, von Riemke bis Weitmar.
Ich wohne in einer anderen Stadt. Können Sie trotzdem helfen?
Rufen Sie uns an. Wir schauen, was wir für Sie tun können.
Wo sitzen Sie?
In Bochum-Riemke, Cruismannstraße 15, 44807 Bochum.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an: 0234 544 66 444. Jeden Tag von 8 bis 18 Uhr.
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